Das Ferienhaus ist auf Grund der steilen, offenen Treppe für Kinder unter 6 Jahren nicht geeignet.
Hausordnung
(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.
(3) Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren in die Ferienwohnung ist nicht erlaubt.
(4) In der Ferienwohnung gilt ein striktes Rauchverbot.
Rauchen ist nur außerhalb der Ferienwohnung gestattet. Zigarettenreste sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Bei Zuwiderhandlungen erhebt der Anbieter eine Reinigungsgebühr in Höhe von 119,00 Euro (inkl. MwSt.).
(5) In der Ferienwohnung ist das Wäsche waschen und trocknen untersagt.
(6) Der Parkplatz vor dem Grundstück bietet 3 PKW-Stellplätze. Das Befahren des Grundstücks ist untersagt.
(7) Um Schäden an den Gebäuden zu vermeiden und aus Rücksicht auf die Obstbäume sowie Sträucher sind jegliche Ballsportarten im Garten untersagt.
(8) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(9) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.